Vogelabwehr.

Taubenabwehr.

Tauben können Schäden an Gebäuden verursachen, insbesondere in Bereichen wie Dachüberschnitten, Kaminen, Dachrinnen und vor allem in Innenhöfen und auf Firstziegeln. Die Ansammlung von Taubenkot kann nicht nur die Bausubstanz angreifen, sondern auch gesundheitliche Risiken darstellen. Unsere Taubenabwehr konzentriert sich auf den Schutz dieser kritischen Bereiche. Wir installieren Spikes, Netze und andere physische Barrieren, die Tauben daran hindern, sich niederzulassen und Nester zu bauen. Diese Massnahmen sind unauffällig, langlebig und effektiv, um Ihr Gebäude langfristig vor Taubenschäden zu schützen.

KleinvÖgel.

Kleinvögel wie Spatzen und Meisen nisten häufig in schwer zugänglichen Bereichen wie Storenkästen und Untersichten von Dächern. Diese kleinen Nistplätze können zu erheblichen Problemen führen, darunter Lärmbelästigung, Verschmutzungen und Schäden an den Strukturen. Unsere Vogelschutz zielt darauf ab, diese empfindlichen Bereiche zu schützen, in dem wir spezielle Netze, Bürsten und Abdichtungen installieren, die verhindern, dass die Vögel dort nisten können. Diese Lösungen sind effektiv, um Kleinvögel auf humane Weise fernzuhalten und die Integrität Ihrer Gebäude zu bewahren.

Hier ist die Schonzeit zu beachten. In der Schweiz gibt es keine einheitliche Schonzeit für alle Vogelarten, da die Schutzzeiten je nach Vogelart und Kanton variieren. Die allgemeine Brut- und Nistzeit der meisten Vögel fällt jedoch in den Zeitraum zwischen März und Ende Juli. Während dieser Zeit sind viele Vogelarten besonders schutzbedürftig, da sie ihre Nester bauen, Eier legen und ihre Jungen aufziehen.

Brut- und Nistzeit: In der Regel von März bis Ende Juli. In dieser Zeit dürfen keine Eingriffe in Nistplätze oder Lebensräume vorgenommen werden.

Bundesrechtliche Regelungen: Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), sowie die eidgenössische Jagdverordnung (JSV) und das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) enthalten Bestimmungen zum Schutz von Vögeln und ihrer Lebensräume. Viele Vogelarten sind ganzjährig geschützt.

Kantonale Unterschiede: Die genauen Bestimmungen und Schutzfristen können je nach Kanton unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, sich über die lokalen Vorschriften zu informieren.

Ausnahmen: In bestimmten Fällen, wie bei Bauprojekten oder dringenden Massnahmen, können Ausnahmen von den Schonzeiten gemacht werden, allerdings nur mit einer behördlichen Genehmigung.